Der Gefahrzettel (umgangssprachlich auch Gefahrensymbol genannt) ist ein auf der Spitze stehendes Quadrat, das mittels Piktogramm - dem Gefahrensymbol - und einem speziellen Nummerncode - der Gefahrgutklasse - über die Art der Gefahr Auskunft gibt.
Die mit Einführung der neuen Gefahrzettel nicht mehr gültigen Gefahrzettel sind
hier zu finden. Für deren Verwendung gilt eine Bestandsfrist bis zum 31.12.2017.
Gefahrzettel Schiene/Straße/Binnenschifffahrt |
Symbol(e) |
Nr. |
Gefahreneigenschaften |
Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff |
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1 |
Kann eine Reihe von Eigenschaften und Auswirkungen wie Massendetonation, Splitterwirkung, starker Brand/Wärmefluss, Bildung von hellem Licht, Lärm oder Rauch haben. Schlagempfindlich und/oder stoßempfindlich und/oder wärmeempfindlich. |
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1.4 |
Leichte Explosions- und Brandgefahr. |
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1.5 |
Kann eine Reihe von Eigenschaften und Auswirkungen wie Massendetonation, Splitterwirkung, starker Brand/Wärmefluss, Bildung von hellem Licht, Lärm oder Rauch haben. Schlagempfindlich und/oder stoßempfindlich und/oder wärmeempfindlich. |
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1.6 |
Kann eine Reihe von Eigenschaften und Auswirkungen wie Massendetonation, Splitterwirkung, starker Brand/Wärmefluss, Bildung von hellem Licht, Lärm oder Rauch haben. Schlagempfindlich und/oder stoßempfindlich und/oder wärmeempfindlich. |
Klasse 2: Gase |
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2.1 |
Brandgefahr.
Explosionsgefahr.
Kann unter Druck stehen.
Erstickungsgefahr.
Kann Verbrennungen und/oder Erfrierungen hervorrufen.
Umschließungen können unter Hitzeeinwirkung bersten. |
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2.2 |
Erstickungsgefahr.
Kann unter Druck stehen.
Kann Erfrierungen hervorrufen.
Umschließungen können unter Hitzeeinwirkung bersten. |
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2.3 |
Vergiftungsgefahr.
Kann unter Druck stehen.
Kann Verbrennungen und/oder Erfrierungen hervorrufen.
Umschließungen können unter Hitzeeinwirkung bersten. |
Klasse 3: Brennbare flüssige Stoffe |
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3 |
Brandgefahr.
Explosionsgefahr.
Umschließungen können unter Hitzeeinwirkung bersten. |
Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe (4.1), Selbstentzündliche Stoffe (4.2), Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (4.3) |
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4.1 |
Brandgefahr. Entzündbar oder brennbar, kann sich bei Hitze, Funken oder Flammen entzünden.
Kann selbstzersetzliche Stoffe enthalten, die unter Einwirkung von Hitze, bei Kontakt mit anderen Stoffen (wie
Säuren, Schwermetallverbindungen oder Aminen), bei Reibung oder Stößen zu exothermer Zersetzung neigen.
Dies kann zur Bildung gesundheitsgefährdender und entzündbarer Gase oder Dämpfe oder zur Selbstentzündung
führen.
Umschließungen können unter Hitzeeinwirkung bersten.
Explosionsgefahr desensibilisierter explosiver Stoffe bei Verlust des Desensibilisierungsmittels. |
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4.2 |
Brandgefahr durch Selbstentzündung bei Beschädigung von Versandstücken oder Austritt von Füllgut.
Kann heftig mit Wasser reagieren. |
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4.3 |
Bei Kontakt mit Wasser Brand- und Explosionsgefahr. |
Klasse 5: Entzündend (oxydierend) wirkende Stoffe (5.1), Organische Peroxide (5.2) |
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5.1 |
Gefahr heftiger Reaktion, Entzündung und Explosion bei Berührung mit brennbaren oder entzündbaren Stoffen. |
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5.2 |
Gefahr exothermer Zersetzung bei erhöhten Temperaturen, bei Kontakt mit anderen Stoffen (wie Säuren, Schwermetallverbindungen oder Aminen), Reibung oder Stößen. Dies kann zur Bildung gesundheitsgefährdender und entzündbarer Gase oder Dämpfe oder zur Selbstentzündung führen. |
Klasse 6: Giftige Stoffe (6.1) und ansteckungsgefährliche Stoffe (6.2) |
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6.1 |
Gefahr der Vergiftung beim Einatmen, bei Berührung mi der Haut oder bei Einnahme.
Gefahr für Gewässer oder Kanalisation. |
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6.2 |
Ansteckungsgefahr. Kann bei Menschen oder Tieren schwere Krankheiten hervorrufen.
Gefahr für Gewässer oder Kanalisation. |
Klasse 7: Radioaktive Stoffe (7A - 7D) und spaltbare Stoffe (7E) |
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7A |
Gefahr der Aufnahme und der äußeren Bestrahlung. |
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7B |
Gefahr der Aufnahme und der äußeren Bestrahlung. |
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7C |
Gefahr der Aufnahme und der äußeren Bestrahlung. |
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7D |
Gefahr der Aufnahme und der äußeren Bestrahlung. |
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7E |
Gefahr nuklearer Kettenreaktion. |
Klasse 8: Ätzende Stoffe |
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8 |
Verätzungsgefahr. Kann untereinander, mit Wasser und mit anderen Stoffen heftig reagieren.
Ausgetretener Stoff kann ätzende Dämpfe entwickeln.
Gefahr für Gewässer oder Kanalisation. |
Klasse 9: Andere gefährliche Stoffe und Gegenstände |
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9 |
Verbrennungsgefahr. Brandgefahr. Explosionsgefahr. Gefahr für Gewässer oder Kanalisation. |
Umweltgefährdende Stoffe |
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Gefahr für Gewässer oder Kanalisation. |
Erwärmte Stoffe |
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Gefahr von Verbrennungen durch Hitze |
Rangierzettel Schiene (RID) |
Symbol |
Nr. |
Bedeutung |
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13 |
Vorsichtig verschieben |
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15 |
Abstoß- und Ablaufverbot |