
|
Jeder Güterwagen verfügt über eine große Anzahl von Anschriften, Symbole und Piktogramme, die über seine Eigentumsverhältnisse und seine wichtigsten ladetechnischen Eigenschaften Auskunft geben sowie auf Bedienungstechnik und Gefahren hinweisen.
Nachfolgend werden die wichtigsten Anschriften und Symbole in unmaßstäblicher Abbildung gezeigt und kurz erläutert.
Foto:
Eas 073,
5420 305
|
|
|
|
|
Wagenbezeichnung, Austauschverfahren, Land- und Haltercode
|
|
|

|
Wagenbezeichnung
Die Wagenbezeichnung setzt sich aus der 12-stelligen
Wagennummer und der
Bauartbezeichnung zusammen (siehe auch nachstehende Erläuterungen).
Foto:
Eans 069, Wagen
5419 023
|
|

|
Wagennummer
Die 12-stellige Wagennummer besteht aus insgesamt fünf Gruppen:
1. Gruppe:
Die Ziffern an den Stellen 1 und 2 beschreiben die internationale Verwendungsfähigkeit (Austauschverfahren (AV); hier 31; siehe auch Tabelle).
2. Gruppe:
Die Ziffern an den Stellen 3 und 4 verschlüsseln das Land, in dem das Fahrzeug registriert ist (hier 80 = Deutschland; siehe auch Tabelle
Ländercode). Zuvor wurde mit diesen Ziffern die Eisenbahnverwaltung verschlüsselt (siehe Tabelle
Eigentumscode).
3. Gruppe:
Die Ziffern an den Stellen 5 bis 8 bilden die vierstelligen Gattungskennzahlen. Außerdem kennzeichnet die 5. Stelle den Wagentyp (siehe auch
Wagenbauart).
4. Gruppe:
Die Ziffern an den Stellen 9 bis 11 bilden die dreistellige laufende Nummer innerhalb einer Gattungskennzahl.
5. Gruppe:
Die 12. Ziffer ist die Kontrollziffer und steht hinter einem Bindestrich. Sie wird aus den vorgenannten 11 Ziffern berechnet und dient der Feststellung und ggf. Korrektur von Erfassungsfehlern.
|
|

|
Kennzahl für das Austauschverfahren (AV)
Die Kennzahl gibt Auskunft über die Interoperabilitätsfähigkeit, d.h. ob der Wagen in einem die Verwaltungsgrenze überschreitenden Verkehr oder nur im Binnenverkehr eingesetzt werden darf. Außerdem sagt die Zahl aus, ob der Wagen einem gemeinschaftlich betriebenen Wagenpool angehört oder nicht, ob es sich um einen bahneigenen Wagen, einen Privatwagen oder um einen vermieteten und als Privatwagen eingestellten Wagen handelt, und ob der Wagen für unterschiedliche Spurweiten oder nur für eine bestimmte Spurweite geeignet ist (siehe auch Tabelle).
|
|

|
Kurzzeichen für das Austauschverfahren (AV)
Nach Ablösung des
RIV (Regolamento Internazionale Veicoli) durch den
AVV (Allgemeiner Vertrag für die Verwendung von Güterwagen) bedeutet das Zeichen RIV außer der Zulassung des Wagens gemäß den geltenden Regeln, dass dieser Wagen den Vorschriften der Technischen Einheit im Eisenbahnwesen (TE) und des UIC-Kodexes und damit allen für den internationalen Verkehr gültigen Vorschriften hinsichtlich seiner Bauart entspricht. Dieser Wagen ist uneingeschränkt zwischen allen am AVV teilnehmenden Bahnen übergangsfähig (zugelassen).
|
|

|
Land- und Haltercode
Seit Sommer 2004 wird - an Neubaufahrzeugen und bei Revisionen - neben der 3. und 4. Stelle der Wagennummer ein alphabetischer Code für das Land, in dem das Fahrzeug registriert ist, angeschrieben. Der Ländercode (hier D für Deutschland) wird unterstrichen; es folgt ein Bindestrich und ein Halterkurzzeichen (siehe auch Fahrzeughalterkennzeichnung), hier DB für Deutsche Bahn AG.
|
|
Bauartbezeichnung, Gattungskennzahl, Gattungsschlüsselnummer
|
|
|

|
Bauartbezeichnung
Die Bauartbezeichnung setzt sich aus der Gattungsbezeichnung (hier Eans) und der - in der
Regel hochgestellten - dreistelligen Bauartnummer (hier 069) zusammen.
Die Gattungsbezeichnung selbst besteht aus dem groß geschriebenen Gattungsbuchstaben und einem oder mehreren klein geschriebenen Kennbuchstaben.
Der Gattungsbuchstabe gibt Auskunft über die Haupt-Bauart (Bezugswagen, siehe auch
Wagenbauart). Die Kennbuchstaben - sie werden auch Nebengattungszeichen genannt - stehen für ergänzende Angaben (siehe z.B.
Gattungsbuchstabe H und zugehörige Kennbuchstaben).
|
|

|
Gattungskennzahl
Über die Gattungskennzahl (GKZ) werden wichtige technische Merkmale eines Güterwagens verschlüsselt, und zwar zusätzlich zu den Gattungszeichen.
Näheres siehe unter
Gattungskennzahl.
|
|

|
Gattungsschlüsselnummer
Ehemalige DR-Wagen haben für eine Übergangszeit neben der
Bauartbezeichnung zusätzlich
eine vierstellige, eingerahmte Gattungsschlüsselnummer (GSNR) angeschrieben. Diese wird seit 1997 sukzessive gelöscht. Die Gattungsschlüsselnummer wurde bei der DR auf der Grundlage der Gattungskennzahl (GKZ) gebildet und ist mit der dreistelligen Bauartnummer der DB vergleichbar. Die GSNR galt für alle Wagen einer Baureihe, auch wenn diese mehrere unterschiedliche GKZ belegte und wurde oft auch nach einem Umbau beibehalten. GSNR und GKZ können also voneinander abweichen.
|
|
Schriftart
|
|
|

|
Schriftart
Für die Anschriften an den Güterwagen ist in den Zeichnungen der DB einheitlich die Verwendung der Normschrift nach Teil 4 der Norm
DIN 1451, Schriftformen G (Engschrift) und H (Mittelschrift) mit eckig ausgeführten Linienenden festgelegt.
Beispiel links: DIN 1451 H am
Eas 073,
5420 480.
Dass nicht immer einheitlich beschriftet wird, ist an
weiteren Aufnahmen zu sehen.
|
|
Raster (Lastgrenzraster, Zusatzraster, Zulassungsraster)
|
|
|

|
Internationales Lastgrenzraster
Weiteres siehe unter
ABC-Raster / Internationales Lastgrenzraster.
|
|

|
Nationales Zusatzraster
Weiteres siehe unter
Nationales Zusatzraster.
Abbildung:
Shimmns-ttu 723,
467 4 395
|
|

|
Zulassungsraster
Im "Zulassungsraster" sind die Bahnen aufgeführt, auf denen der Wagen auf Grund einer Zulassung verkehren darf.
Abbildung:
Raster am
Hbbills 311,
2476 117.
|
|
Maße und Gewichte
|
|
|

|
Gesamtlänge
Diese Angabe beschreibt die gesamte Wagenlänge in Meter: entweder die Länge über Puffer (abgekürzt als LüP) oder bei Fahrzeugen mit Mittelpuffer-Kupplung die Länge über Kupplung (LüK).
Die abgebildete LüP stammt vom
Habbiins 344,
274 0 038.
|
|

|
Ladelänge
Die Angabe der Ladelänge erfolgt in Meter,
beispielhaft abgebildet am
Roos-t 645,
352 5 605.
|
|

|
Ladefläche, bzw. Bodenfläche
Die Flächenangabe erfolgt in Quadratmeter,
hier am
Hbbillns, 246 2 870 der SBB.
|
|

|
Laderaum
Die Größe des Laderaums wird in Kubikmeter angegeben.
Das Beispiel stammt vom
Hbbills 311,
2476 242.
|
|

|
Ladevolumen
Ladevolumen (bei Kesselwagen) in Liter
Abbildung:
Zagkks, 792 1 574.
|
|

|
Radsatzstand / Drehzapfenabstand
Angabe in Meter für den Abstand zwischen
– den Endradsätzen bei 2-achsigen Wagen,
– den Endradsätzen in Drehgestellen,
– den Drehzapfen bei Drehgestellwagen.
|
|

|
Laufkreisdurchmesser
Angabe des maximal zulässigen Laufkreisdurchmessers des Rades (hier 920 Millimeter).
|
|

|
Aufstandshöhe über Schienenoberkante für Container und Wechselbehälter, bzw. Wagenbodenhöhe über SO.
Die Maßangabe erfolgt in Millimeter.
Abbildung:
Sgjkkmms 699,
451 5 437
|
|

|
Eigengewicht
Obere Zeile in der Abbildung: Eigengewicht des Wagens in Kilogramm.
Die untere Zeile gibt das Bremsgewicht der Handbremse an.
|
|

|
Tragfäghigkeit
Die bauartspezifische Tragfähigkeit wird angegeben, wenn sie größer ist als die größte Lastgrenze
Abbildung:
Tragfähigkeit von 105,5 Tonnen, angeschrieben am
Samms 489,
4852 430.
|
|

|
Wagenbodenbelastung
Maximale Radlast für die Belastung des Wagenbodens ohne Unterlagen (im Beispiel 5,0 t) und zulässige Achslast auf den Kopfstücken ohne Abstützung (im Beispiel 16,0 t)
Abbildung:
Samms 709,
4864 430
|
|


|
Einzellasten
Das Raster gibt an, welches Gewicht ein Ladegut bei einer verteilten Auflage mit bestimmten Auflagelängen an bestimmten Stellen des Wagens maximal haben darf.
Die Abbildung links zeigt die Einzellasten am
Smps,
473 1 158. Das Ladegut darf z.B. an der (Querschnitt-)Stelle b-b bei einer Auflagelänge von 10 Metern eine Last von 37 Tonnen nicht überschreiten.
Die Abbildung darunter zeigt die Markierung des Punktes, bzw. der Stelle "b"; daneben ist ein
Anhebezeichen und ein
Erdungszeichen zu sehen.
|
|
Radius- und Winkelangaben
|
|
|

|
Gleisbogenradius
Der vom Fahrzeug kleinste befahrbare Gleisbogenradius wird in Meter angegeben.
Abbildung:
Snps, 4725 725.
|
|

|
Knickwinkel
Diese Anschrift ist für Wagen erforderlich, wenn beim Befahren von Fähren ein Knickwinkel von weniger als 2°30' zugelassen ist.
Angeschrieben wird der Wert in Grad und Minuten für den höchstzulässigen Knickwinkel.
Abbildung:
Tds 930,
0720 161.
|
|

|
Zeichen für Wagen, die keine Ablaufberge befahren dürfen
Eine Anschrift wie im Beispiel links ist erforderlich, wenn ein Wagen "nicht ablaufen" darf.
Abbildung:
Fas,
6738 021.
|
|

|
Zeichen für Wagen, die nicht alle Ablaufberge befahren dürfen
Eine Anschrift wie im Beispiel links ist erforderlich, wenn ein Wagen wegen der Bauart beim Befahren von Ablaufbergen mit einem Krümmungshalbmesser von 250 m beschädigt werden kann.
Angeschrieben wird in Meter der kleinste befahrbare Halbmesser.
Abbildung:
Smrrs 720,
492 8 001.
|
|

|
Zeichen für Drehgestellwagen, die mit einem Abstand der inneren Radsätze von
mehr als 14,0 m Ablaufberge befahren dürfen
In der Regel dürfen Ablaufberge von Drehgestellwagen nur befahren werden, wenn der Abstand der benachbarten, inneren Radsätze maximal 14 m beträgt.
Darf dieses Maß überschritten werden, ist eine Anschrift wie im Beispiel links erforderlich.
Angegeben in Meter wird der größte Abstand der benachbarten, inneren Radsätze.
Abbildung:
Tads 958,
081 9 538, dl
|
|
Bremse (Bauart, Wirkung)
|
|
|

|
Bremsbauart
Beispiel links: Wagen mit einer Knorr-Einheitsbremse (KE) mit GP-Wechsel und automatischer Lastabbremsung (A). Darunter die Angabe, dass die automatische Lastabbremsung bis zu einem Gesamtgewicht (Wagengewicht plus Ladung) von 72 Tonnen wirkt.
Die Angaben gehören zum
Sgjs 712,
453 9 396.
|
|

|
Bremsgewicht
Untere Zeile der Abbildung: Angabe des Bremsgewichtes der Handbremse in Tonnen.
Roter Rahmen = bodenbedienbare Feststellbremse (Fbr)
Weißer, bzw. schwarzer Rahmen = Handbremse (Hbr)
|
|

|
Zeichen für Wagen mit Komposit-Bremssohlen
Weiteres siehe unter
K-Sohle.
Abbildung:
"Cosid 810" ist die genaue Bezeichnung des Verwendeten Typs, hier am Zacns,
7838 088.
|
|

|
Handbremswirkung
Mit dem nebenstehenden Symbol wird angegeben, bis zu welcher prozentualen Gleis-Neigung ein Fahrzeug durch die Wirkung der Handbremse (bodenbedienbare Feststellbremse oder Handbremse) sicher gehalten werden kann.
Abbildung:
Die Wirkung der Handbremse ist bis zu einer Neigung von 1,7% gewährleistet, hier am
Sdggmrs, 4956 520.
|
|
Fristen und Termine
|
|
|

|
Revisionsdaten
Die hier am
Rmms 662,
396 3 677, angegebenen Revisionsdaten haben folgende Bedeutung:
Gültigkeitsdauer des Instandhaltungsrasters (hier 6 Jahre),
Werkkennzeichen (WEX = Eberswalde) und Datum der Revision (20.01.2004).
An diesem Datum, vermehrt um die Gültigkeitsdauer, verliert der Wagen formal seine Einsatzerlaubnis im regulären Betrieb (hier also am 20.01.2010).
|
|

|
Grundcheckraster
Im Grundcheckraster - oder auch Schmierraster - wird das Datum der nächsten Untersuchung eingetragen.
Abbildung:
Die nächste Untersuchung am
Facns 133,
694 8 907, ist im Dezember 2004 durchzuführen.
|
|

|
Gewährleistung
Links: Angabe der Gewährleistungsfristen, hier vom Hersteller Astra (Rumänien).
Abbildung:
Shimmns-ttu 723,
467 4 314
|
|
Symbole und Piktogramme
|
|
|

|
Profil
G1-Profil = Internationales Lademaß,
G2-Profil = Deutsches Lademaß.
Näheres siehe unter
Profil, Lichtraumprofil, Lademaß.
Abbildung:
Profil G1 am
Zacns, 7838 088.
|
|

|
CT- und Anker-Symbol
Das Symbol mit dem stilisierten Tunnel und der Bezeichnung "CT" bedeutet, dass der Wagen im Eurotunnel (engl.: Channel Tunnel) zwischen Folkestone in Kent (Vereinigtes Königreich) und Coquelles nahe Calais (Frankreich) zugelassen ist.
Das Anker-Symbol zeigt an, dass der Wagen für den Fährverkehr zugelassen ist.
Abbildung:
CT- und Anker-Symbol am
Sfhimmns 732,
4667 210.
|
|

|
Anhebezeichen
Das Anhebezeichen gibt es in drei Varianten und Bedeutungen.
Beim Beispiel links handelt es sich um die Markierung der Stellen, an denen Hubböcke, Hebezylinder, usw. zum Anheben des gesamten Wagenkastens anzusetzen sind.
Abbildung:
Eas 067,
542 5 281.
|
|

|
Funkenschutzbleche
Wagen, die für den Transport von Gegenständen und Stoffen bestimmter Gefahrenklassen zugelassen sind, müssen mit Funkenschutzblechen gemäß Anlage A des UIC-Merkblattes 543 ausgerüstet sein, und tragen ein Zeichen für Funkenschutzbleche.
Abbildung:
Remms,
395 1 378.
|
|

|
Erdung
Zeichen für Wagen mit Erdleitungsverbindung zwischen Rahmen und Drehgestell.
Abbildung:
Zaes,
796 9 178.
|
|


|
Klappensymbole
Symbole an den Klappen von Fal- und Tal-Wagen:
| |
 |
= Radsatzlast > 22,5 t |
| |
 |
= Geeignet für 4.000 t-Züge |
| |
H |
= Hydraulische Klappensteuerung |
| |
M |
= Magnetische Klappensteuerung |
| |
F |
= Funknahsteuerung |
|
|

|
Auswechseln von Tragfedern
An Wagen mit verwindungssteifem Untergestell (z.B. Kesselwagen, Trichterwagen) muss bei Beschädigung einer Tragfeder ein paarweiser Tausch der Tragfedern vorgenommen werden.
Abbildung:
Tds 932,
073 8 042
|
|
Weitere Anschriften in Textform
|
|
|

|
EUROFIMA
Eisenbahnfahrzeuge, die über die Eurofima (Europäische Gesellschaft zur Finanzierung von rollendem Material) finanziert wurden, sind mit dem entsprechenden Schriftzug gekennzeichnet.
Abbildung:
Habbinss,
287 0 259.
|
|

|
Heimatbahnhof
Weiteres siehe unter
Heimatbahnhof.
Abbildung:
Laais,
436 0 395
|
|

|
Ladegut
Angabe des Ladegutes, welches in der Regel transportiert wird.
Abbildung:
Habis,
2755 521.
|
|

|
Zeichen für Privatgüterwagen
Vor der Gültigkeit des
AVV mussten Privatgüterwagen, dessen Halter den Wagen bei einem EVU eingestellt hatte, mit einem [P] hinter der Selbstkontrollziffer der Wagennummer versehen werden.
Dieses Zeichen entfällt seit Juli 2006.
Außerdem musste in Verbindung mit dem [P] der Name oder die Firma und die Anschrift des Halters sowie dessen Faxnummer angegeben werden.
Abbildung:
Habbiins,
2742 520.
|
|

|
Einheitsgüterwagen, Standardgüterwagen
Das UIC-Zeichen alleine hat die Bedeutung, dass dieser Wagen den internationalen Vereinheitlichungsbestimmungen entspricht (Einheitsgüterwagen).
Das Zeichen UIC St erhalten nur vereinheitlichte Wagen, die nach den Zeichnungen des ERRI (European Rail Research Institute) gebaut sind. Diese Wagen werden als Standardgüterwagen bezeichnet.
Abbildung:
Hbcs-uv 300,
233 0 630.
|
|

|
Zeichen für lose Wagenbestandsteile
Lose Wagenbestandteile werden mit ihrer Anzahl und Art angeschrieben.
Im Beispiel links handelt es sich um 20 Einsteckrungen.
Weiteres siehe unter
"Lose Wagenbestandsteile".
Abbildung:
Kbps,
NME 217
|
|
Gefahrenhinweise und Verbotsschilder
|
|
|

|
Gefahrentafel
Die Gefahrentafel kennzeichnet Fahrzeuge mit
Gefahrgut. Die obere Zahl wird als Gefahrnummer, die untere Zahl als UN-Nummer bezeichnet.
Abbildung:
Zans,
783 6 583
|
|

|
Gefahrensymbol, Gefahrenzettel
Weiteres siehe unter
Gefahrensymbole.
Abbildung:
Das Gefahrensymbol 3 kennzeichnet "Entzündbare flüssige Stoffe", hier am
Zas, 795 7 432
|
|

|
Verbotsschild
Der Wagen darf nicht mit offener Schiebewand / Schiebeplane bewegt werden.
Abbildung:
Habis,
2755 521.
|
|

|
Warnzeichen "Blitzpfeil"
Der sogenannte "Blitzpfeil" wird an Wagen mit Aufstiegtritten oder Leitern in deren unmittelbarer Nähe und in einer Höhe angebracht, dass er vor Erreichen der Gefahrenzone gesehen werden kann. Das Warnzeichen ist bei Wagen anzubringen, deren oberster Aufstiegtritt oder die oberste Leitersprosse höher als 2.000 mm über SO liegt.
Abbildung:
Laes,
4293 760.
|
|

|
Verbotsschild / Warnzeichen
Besteigen des Wagens verboten (links) und Gefahr beim Besteigen des Wagens bei arbeitendem Portalkran.
|
|

|
Zeichen für Wagen mit Innenauskleidung
Das Zeichen dient dem Schutz der Innenauskleidung (z.B. besonderer Farbanstrich, Emaillierung).
Das Piktogramm weist darauf hin, dass die Innenauskleidung nicht mit Schuhen betreten werden darf, außerdem ist das Nageln und Schweißen verboten.
Die Aufschrift „Innenauskleidung“ kann in einer oder mehreren Sprachen vorhanden sein.
Abbildung:
Tds, 0739 230.
|
|
Plaketten und Schilder
|
|
|

|
EBA-Plakette
Weiteres siehe unter
EBA-Plakette.
Abbildung:
EBA-Plakette am
Smps,
473 1 151.
|
|

|
Untersuchungsschild ("Messing-Fähnchen")
Das Untersuchungsschild umfasst Blechplättchen (ursprünglich aus Messing), welche auf eine auf den Langträger aufgeschweißte Grundplatte geschraubt oder genietet sind. Diese geben Auskunft über die Wagennummer und Untersuchung (Art, Datum und Werkkurzzeichen).
Da in der Regel auch nach einem Umbau die ursprünglichen Plaketten am Wagen verbleiben, lässt sich so die Fahrzeug-Geschichte zurückverfolgen.
Abbildung:
"Messingfähnchen" am
Res 676,
3943 535.
|
|