Weitere Abb.
ABC-Raster /
Internationaler Lastgrenzenraster
Der
Slmmps,
4733 341, darf beladen und unbeladen nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h befördert werden.
Foto:
25.9.2011, dl
Lastgrenzenraster am Gelenk-Containertragwagen
Sggrs 757,
4950 171, der unbeladen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h und beladen mit 100 km/h befördert werden darf. Der Wagen muss über eine automatische Lastabbremsung verfügen (drei Sterne).
Foto:
30.8.2008, dl
Der Contrainertragwagen
Sgnss 735 darf auch beladen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h verkehren (SS-Verkehr).
Mit dieser Geschwindigkeit auf den Strecken der Klassen C und D jedoch nur mit einer Lastgrenze von 60 Tonnen. Im S-Verkehr beträgt die Lastgrenze 70 Tonnen.
Foto:
30.8.2008, dl
"Einfacher" Lastgrenzenraster an einem
"Gerätewagen", dessen Höchstgeschwindigkeit beladen und auch leer 100 km/h beträgt.
Foto:
23.7.2008, dl